Grenzfeststellung zwischen Nachbarn

Kosten, Technik und Vorgehensweise

Grundstücksgrenzen werden im Kaufvertrag klar festgelegt und beim Katasteramt dokumentiert. Doch die eindeutige Definition der Grenzen auf dem Papier lässt sich vor Ort nicht immer ohne professionelle Unterstützung rekonstruieren. Wenn zwischen zwei Gartengrundstücken ein Zaun errichtet wird, mögen wenige Zentimeter Unterschied oft keine große Rolle spielen. Wenn Sie aber zum Beispiel den Neubau eines Gebäudes oder Gebäudeteils an der Grundstücksgrenze planen, ist es natürlich wichtig, dass über die Verhältnisse vor Ort Klarheit herrscht.

ZSI unterstützt Sie mit innovativen Messverfahren dabei, die amtlichen Grenzverläufe Ihres Grundstücks zu visualisieren. Ob beim Neu- und Umbau, Bepflanzung an der Grundstücksgrenze oder wenn es Unklarheiten zwischen Ihnen und Ihren Nachbarn gibt, eine zuverlässige, akkurate Grenzfeststellung schafft Klarheit. Auch in vielen anderen Situationen kann eine Visualisierung der Grundstücksgrenze sinnvoll sein.

Welche Gründe für eine Grenzfeststellung gibt es?

Für die Grenzfeststellung kann es eine ganze Reihe guter Gründe geben. Im privaten Bereich sind die häufigsten:

Neu- und Umbaumaßnahmen:

Wenn ein Gebäude nahe der Grundstücksgrenze neu gebaut oder erweitert wird, ist es sinnvoll, im Vorfeld zu überprüfen, ob der angenommene Grenzverlauf korrekt ist. Schlimmstenfalls steht sonst zum Schluss ein Teil des Neubaus auf dem Nachbargrundstück oder zumindest zu nah an der Grundstücksgrenze. Beim eigentlichen Baubeginn lassen Sie dann das Schnurgerüst einmessen.

Bepflanzung:

Für Bäume und andere größere Pflanzen gelten Mindestabstände zur Grundstücksgrenze. Werden diese nicht eingehalten, kann es sein, dass ein Baum wieder entfernt werden muss. Die vorbeugende Grenzfeststellung verhindert das.

Verkauf:

Soll ein Grundstück verkauft werden, ist es ebenfalls sinnvoll, im Vorfeld mit aktueller Technik (zum Beispiel mit einer Tachymeter Vermessung) die Grundstücksgrenzen neu auszumessen. Das gilt insbesondere, wenn die letzte offizielle Messung lange her ist und die Grenzsteine nicht mehr eindeutig zu identifizieren sind.

Grundstücksteilung:

Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, ist eine genaue Vermessung der bisherigen und der neuen Grundstücksgrenze ebenfalls erforderlich.

Unklarheiten:

Leider kommt es, wenn Grundstücksgrenzen nicht klar definiert sind, immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn. Eine Neuvermessung der Zaunlinie, auf die sich beide Parteien einigen können, ist dann oft die sinnvollste Möglichkeit, den Streit beizulegen.

Wer zahlt für eine Grenzfeststellung?

Grundsätzlich gilt bei den Grenzfeststellung Kosten der Grundsatz: „Wer bestellt, bezahlt.“ Lässt also ein Nachbar ohne weitere Rücksprache eine Neuvermessung der Grenze durchführen, hat er auch die dafür entstehenden Kosten zu tragen.

Im Falle von Rechtsstreitigkeiten kann es aber auch Situationen geben, in denen das Gericht die Grenzfeststellung Kosten dem Nachbarn anlastet, der den Prozess verliert. Um einen gegebenenfalls bereits schwelenden Nachbarschaftsstreit nicht weiter zu befeuern, ist es daher sinnvoll, zumindest mit Blick auf die Verteilung der Grenzfeststellung Kosten schon im Vorfeld eine gemeinsame Lösung zu finden.

Auch wenn eine Neuvermessung nach Abschluss eines Grundstückskaufs erforderlich wird, sind die Kosten in aller Regel vom neuen Eigentümer zu tragen, der die Vermessung in Auftrag gibt. Auch hier kann es unter sehr spezifischen Bedingungen aber Möglichkeiten geben, nachträglich auf dem Rechtsweg Kosten auf eine andere Partei zu übertragen.

Werden Grenzpunkte oder Flurstücke vom Freistaat im Rahmen einer Teilungsvermessung neu vermessen, zahlt ebenfalls derjenige, der die Messung beauftragt. Typischerweise ist das der bisherige Grundstücksbesitzer. Häufig beauftragen auch Erbengemeinschaften gemeinsam eine Vermessung. Soll ein Teilgrundstück verkauft werden, steht es Ihnen aber natürlich frei, die Grenzfeststellungskosten dem Käufer mit dem Kaufvertrag in Rechnung zu stellen.

So funktioniert die Vermessung von Grundstücksgrenze und Grenzabstand in Bayern

Viele Menschen, die das erste Mal mit dem Thema Grenzfeststellung konfrontiert werden, fragen sich: „Grundstück vermessen, wer macht das?“ Einerseits private Unternehmen wie ZSI: Ob beim Schnurgerüst Einmessen oder beim Ausmessen des Grenzabstands in Bayern, ZSI unterstützt Sie mit zuverlässiger, sicherer und innovativer Technik.

Daneben gibt es aber auch offizielle Vermessungen, die zum Beispiel erforderlich werden, wenn ein Flurstück geteilt und neu ins Kataster eingetragen wird. Solche offiziellen Messungen dürfen nur vom Freistaat bzw. kommunalen Behörden durchgeführt werden. Teilweise ist dabei aber auch die Unterstützung durch private Mess-Unternehmen möglich.

Das ZSI-Team berät Sie im Vorfeld einer Vermessung selbstverständlich auch zu den rechtlichen Aspekten der Vermessung und informiert Sie, welche Aufgaben das Unternehmen für Sie übernehmen darf. Auch zu der Frage, ob die Grenzfeststellung Kosten vom Nachbarn zu tragen sein könnten, können Sie sich beraten lassen.

Leistungen von ZSI

Bei der eigentlichen Vermessung kommen dann unterschiedliche Techniken und Verfahren zum Einsatz:

Laserscanner Vermessung:

Die Vermessung per Lasertechnik ist heute meist die Grundlage für schnelle, tachymetrische Vermessungen. Die modernen Messgeräte ermöglichen eine rasche Zielerfassung bei zugleich sehr hoher Präzision.

3D-Scanning:

Auch beim Erstellen von 3D-Scans kommt Lasertechnik zum Einsatz. Gerade bei der Erfassung größerer Grundstücke mit polygonalen Grundrissen liefert die Technik schnell hochpräzise Ergebnisse.

Profilplanerstellung:

ZSI erstellt für Sie bei Bedarf auch Profilpläne, die nicht nur Grenzverläufe abbilden, sondern auch vertikale Höhenunterschiede erfassen.

Geo-, Kataster- und Bestandsdatenerfassung:

ZSI unterstützt Sie bei der Erfassung wichtiger Rahmendaten zu Ihrem Grundstück. In vielen Fällen kann ZSI die Daten auch direkt an die zuständigen Behörden weiterleiten. Ob evtl. zusätzlich noch eine amtliche Vermessung erforderlich ist, wird im Beratungsgespräch geklärt.

Haben Sie weitere Fragen zu den Services von ZSI oder möchten Sie direkt einen ersten Termin vereinbaren? Das Team ist für Sie telefonisch, per E-Mail und über das Kontaktformular hier auf der Website erreichbar.

Ihr Ansprechpartner

Michael Wächter

+49 8024 91073

post@zsi-vermessung.de

Schulstraße 5
83607 Holzkirchen

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