Diese Preise sind üblich
Wenn Sie ein Haus bauen wollen, sind Sie verpflichtet, mehrere Vermessungen durchführen zu lassen. Erfahren Sie hier, welche Vermessungsarten es gibt, welche Kosten für die Vermessung beim Hausbau üblich sind und wer diese bezahlen muss.
Grundstücksvermessung vor Baubeginn
Die Grundstücksvermessung dient dazu, die genauen Merkmale Ihres Grundstücks zu erfassen und Grenzabstände zu dokumentieren. Daneben gibt es offizielle Grenzvermessungen, die zum Beispiel bei Flurstücksteilungen erforderlich sind. Diese dürfen jedoch nur vom Freistaat bzw. von kommunalen Behörden durchgeführt werden. Die Messung umfasst neben dem Lageplan weitere Punkte wie die Topografie des Geländes, Ausrichtungen und Abstandsflächen. Unterschieden werden die Grenzvermessung, die Grenzfeststellung, die Grenzanzeige und die Teilungsvermessung.
Diese Differenzierung spielt auch eine Rolle für die Kosten der Vermessung des Grundstücks. Grundsätzliche Informationen zu den Grundstück Vermessen Kosten in Bayern liefert die Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm). ZSI bietet keine amtlichen Vermessungen, aber umfangreiche Bau- und Ingenieurvermessungen.
Baukontrollmessung nach Baubeginn
Bei der Baukontrollmessung überprüft der Vermessungsingenieur die Absteckungen des Gebäudegrundrisses. Diese Maßnahme stellt sicher, dass der Neubau entsprechend den genehmigten Bauplänen und Vorschriften errichtet wird. Die Kosten für diese Vermessung beim Hausbau können je nach Standort unterschiedlich ausfallen. Auskunft hierzu erhalten Sie in Ihrer zuständigen Behörde und in den Vermessungsbüros Ihrer Region.
Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung
Sind die Bauarbeiten abgeschlossen, muss das Gebäude ein letztes Mal gemessen werden, damit es in das Liegenschaftskataster eingetragen werden kann. Bei der Gebäudeeinmessung sind die Kosten wie folgt nach den Baukosten gestaffelt:
- bis 25.000 €: 130 €
- über 25.000 € bis 125.000 €: 330 €
- über 125.000 € bis 300.000 €: 650 €
- über 300.000 € bis 500.000 €: 990 €
- über 500.000 € bis 1.000.000 €: 1.450 €
- über 1.000.000 € bis 2.500.000 €: 2.100 €
- über 2.500.000 € bis 5.000.000 €: 2.850 €
- über 5.000.000 € bis 50.000.000 €: je 1.400 € pro angefangenen 2.500.000 €
- über 50.000.000 €: je 950 € pro angefangenen 2.500.000 €
Sind zum Zeitpunkt der Baukontrollmessung die Ausmaße des Gebäudes bereits vollständig erkennbar, kann die Gebäudeeinmessung gleichzeitig erfolgen.
Wer zahlt die Kosten für die Vermessung von Grundstück und Haus?
Die Vermessungskosten beim Hausbau gehören zu den Baunebenkosten. Daher sind sowohl bei der Grundstücksvermessung als auch bei der Baukontrollmessung und der Gebäudeeinmessung die Kosten vom Grundstückseigentümer zu tragen. Findet hingegen ein Immobilienkauf statt, können sich Verkäufer und Käufer darauf einigen, wer zahlt. Es ist auch möglich, gemeinsam das Haus vermessen zu lassen und die Kosten zu teilen.
Teilweise können bei einer Grenzfeststellung die Kosten mit den Nachbarn geteilt werden, wenn diese ebenfalls davon profitieren. Auch im Falle von Grenzstreitigkeiten werden meist nach der Grenzfeststellung die Kosten zwischen den Nachbarn aufgeteilt. Bei einer regulären Grenzfeststellung hat die Kosten aber in aller Regel der Grundstückseigner zu tragen.
Bei einer Teilungsvermessung sind die Kosten üblicherweise Sache des Grundstückseigentümers. Gibt es nach der Teilung mehrere Besitzer, können nach der Teilungsvermessung die Kosten unter den Parteien aufgegliedert werden.
ZSI – Ihr Partner für die Bau- und Ingenieursvermessung
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